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Das Erbrecht unfasst insbesondere die Gestaltung von Testamenten und auch die Nachlassabwicklung insbesondere die Testamentsvollstreckung.
Sie bezweckt den Schutz des Nachlass vor dem Zugriff der Erben und seinen Eigengläubigern. Sie vereinfacht die Abwicklung und Verwaltung bei einer größeren Anzahl oder schwer erreichbaren Beteiligten, insbesondere wenn sich diese vermutlich nicht verständigen können. Sie gibt Gewähr, dass Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden. Durch eine Testamentsvollstreckung gibt der Erblasser die Herrschaftsmacht über den von ihm hinterlassenen Nachlass nicht auf, vielmehr regiert er gewissermaßen mittelbar durch den Testamentsvollstrecker über den Tod hinaus weiter.
Wir haben die Erfahrung, beraten und helfen ihnen gerne.