Inkassowesen - Klaus Sauerheber und Sandra Zimmer Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mannheim

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Der Schudner zahlt nicht.

Was ist zu tun, wenn der gute Bekannte das Privatdarlehen nicht wie versprochen zurückzahlt,
der Kunde die Rechnung nicht ausgleicht ?

Wir überprüfen die Forderung auf ihre Fälligkeit, Einredebehaftung, Prozessrisiko und auf Wunsch unserer Mandanten auch die Kreditwürdigkeit des Schuldners. Reagiert der Schuldner auf das anwaltschaftliche Mahnschreiben nicht, ist die Forderung gerichtlich geltend zu machen im Wege des Online- Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahrens oder der gerichtlichen Klageerhebung. Am Ende dieses Verfahrens steht dann ein sogenannter vollstreckbarer Gerichtstitel, der den Gläubiger berechtigt, über Gerichtsvollzieher die Sachpfändung vorzunehmen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Bankguthaben oder in Immobilien zu pfänden.

Wir erarbeiten zusammen mit dem Gläubiger die beste Taktik zur Beitreibung der Forderung und treffen die entsprechenden Maßnahmen, damit aus dem Urteil als Stück Papier dann auch tatsächlich Geld wird.

Der Schuldner hat die Kosten der gerichtlichen Beitreibung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten sowie auch die Gebühren und Auslagen im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollumfänglich zu erstatten. Der Gläubiger ist jedoch primärer Kostenschuldner, der auch die Auslagen und Gebühren bevorschussen muss. Beim Forderungswert bis 1.200,00 € wären dies ca. 250,00 €, bei einem Forderungswert bis 10.000,00 € muss mit ca. 1.100,00 € gerechnet werden. Unsere Kanzlei ist seit 25 Jahren mit dem Forderungseinzug befasst. Wir kennen alle Ausreden der säumigen Schuldner und die Taktiken, wie sie sich dem Begleichen ihrer Schulden entziehen wollen.

Wir beraten und helfen ihnen gerne.


 
Fax  +49 621 70 64 82 | kanzlei@sauerheber-zimmer.de
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