Klaus Sauerheber und Sandra Zimmer Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mannheim


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Berufshaftpflichtversicherung

Allgemeines

Gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung ist jeder RechtsanwaltIn verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftpflichtsumme in Höhe von 250.000 € zu unterhalten.

Es bestehen folgende Versicherungsverhältnisse mit der Mindesthaftpflichtsumme:

RA Sauerheber: ZURICH Versicherungs AG, Franklinstraße 52, 60486 Frankfurt, VS-Nr.: 813.141.057.724/F
RAIn Zimmer : Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, VS-Nr.: 028694

Der räumliche Geltungsbereich aller Versicherungen umfaßt das gesamte EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.



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