Klaus Sauerheber und Sandra Zimmer Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mannheim


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Testamentsvollstreckung

Rechtsgebiete

Sie bezweckt den Schutz des Nachlass vor dem Zugriff der Erben und seinen Eigengläubigern. Sie vereinfacht die Abwicklung und Verwaltung
bei einer größeren Anzahl oder schwer erreichbaren Beteiligten, insbesondere wenn sich diese vermutlich nicht verständigen können. Sie gibt Gewähr, dass Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden. Durch eine Testamentsvollstreckung gibt der Erblasser die Herrschaftsmacht über
den von ihm hinterlassenen Nachlass nicht auf, vielmehr regiert er gewissermaßen mittelbar durch den Testamentsvollstrecker über den Tod hinaus weiter.
Wir haben die Erfahrung, beraten und helfen ihnen gerne.
Rufen sie uns an: 0621-701077 oder schreiben sie an:kanzlei@sauerheber-zimmer.de


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